Wie die App „An und Verkauf" mit personenbezogenen Daten umgeht — vollständig und in verständlicher Sprache.
Stand: 22. September 2026
Bei dieser App gibt es zwei Rollen, und es ist wichtig, sie auseinanderzuhalten.
Wer mit der App Ankäufe erfasst — also der jeweilige Händler — ist Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die Daten seiner Kundinnen und Kunden. Er entscheidet, welche Ankäufe er erfasst, welche Fotos er aufnimmt und wie lange er sie aufbewahrt. An ihn richten sich Auskunfts- und Löschersuchen von Verkäuferinnen und Verkäufern.
Der Anbieter stellt die Software und den Server bereit und verarbeitet die Daten ausschließlich im Auftrag des jeweiligen Betriebs (Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO). Er sieht die Daten nicht ein, wertet sie nicht aus und nutzt sie nicht für eigene Zwecke. Zugriff auf die gespeicherten Daten erfolgt nur, soweit es für Betrieb, Wartung oder Fehlerbehebung unumgänglich ist.
Phonestop GmbH
Sendlinger-Tor-Platz, 80331 München
E-Mail: registrierung@phonestop.cloud
Für die vollständigen Angaben zu Vertretungsberechtigung, Registereintrag und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gilt das Impressum des Anbieters.
Die App erhebt nur, was für den Ankauf und den gesetzlich vorgeschriebenen Nachweis gebraucht wird. Es gibt drei Gruppen.
| Datum | Wozu |
|---|---|
| E-Mail-Adresse | Anmeldung und Bestätigung des Zugangs |
| Name | Erscheint auf dem Beleg als erfassende Person |
| Passwort | Wird niemals im Klartext gespeichert, sondern ausschließlich als scrypt-Hash mit zufälligem Salt. Aus dem Gespeicherten lässt sich das Passwort nicht zurückrechnen. |
| Rolle und Filiale | Steuert, was die Person darf |
| Sitzung | Ein zufälliger Wert, der nur als SHA-256-Hash abgelegt wird, mit Ablaufdatum |
Firmenname, Anschrift, Telefon, E-Mail, Steuernummer, Logo, das Kürzel für Belegnummern, die Vertragsbedingungen sowie die Filialen mit ihren Anschriften. Diese Angaben stehen auf dem Beleg.
| Datum | Anmerkung |
|---|---|
| Vor- und Nachname | der verkaufenden Person |
| Telefonnummer | freiwillig, kann leer bleiben |
| Gerät | Bezeichnung des angekauften Gegenstands |
| IMEI oder Seriennummer | macht den Gegenstand eindeutig identifizierbar |
| Ankaufspreis und Datum | |
| Filiale | Name und Anschrift zum Zeitpunkt des Ankaufs, unveränderlich festgehalten |
| Erfassende Person | Name der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters |
| Ausweisfotos | Vorder- und Rückseite — siehe eigener Abschnitt |
| Unterschrift | als Bild, direkt auf dem Bildschirm geleistet |
Ausweisfotos sind besonders schutzwürdig. Deshalb sind sie in der App gesondert behandelt.
Die Unterschrift wird als einfaches Bild gespeichert. Sie belegt, dass die verkaufende Person das Eigentum bestätigt und den Kaufbetrag erhalten hat. Eine Analyse der Schreibbewegung, des Drucks oder der Geschwindigkeit findet nicht statt.
| Zweck | Rechtsgrundlage |
|---|---|
| Durchführung des Ankaufs und Erstellung des Belegs | Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO — Erfüllung eines Vertrags |
| Nachweis- und Aufzeichnungspflichten des Handels mit gebrauchten Waren, Feststellung der Identität | Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO — rechtliche Verpflichtung |
| Aufbewahrung für Steuer- und Handelsrecht | Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit den Aufbewahrungsfristen der Abgabenordnung und des Handelsgesetzbuchs |
| Auskunft an Strafverfolgungsbehörden im Einzelfall | Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO |
| Anmeldung, Sitzungsverwaltung, Schutz vor Missbrauch | Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO — berechtigtes Interesse an einem sicheren Betrieb |
| Bestätigung der E-Mail-Adresse bei der Anmeldung | Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO |
Eine Einwilligung wird für den Betrieb der App nicht benötigt, weil keine Verarbeitung stattfindet, die über Vertragserfüllung und gesetzliche Pflichten hinausgeht.
Sämtliche Daten liegen auf einem einzigen Server in einem Rechenzentrum in Paris, Frankreich, betrieben von Hostinger International Ltd. Frankreich ist Mitgliedstaat der Europäischen Union; die DSGVO gilt dort unmittelbar.
| Daten | Dauer |
|---|---|
| Belege | So lange, wie die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten es verlangen. Der Betrieb kann einzelne Belege löschen, soweit keine Pflicht entgegensteht. |
| Ausweisfotos | Nach der vom Betrieb eingestellten Frist automatisch und endgültig. Steht die Frist auf „nie", bleiben sie bis zur Löschung von Hand. |
| Zugangsdaten | So lange der Zugang besteht. |
| Sitzungen | Höchstens 30 Tage, danach verfallen sie von selbst. Beim Abmelden sofort. |
| Offene Registrierungen | Zwei Tage. Wer den Bestätigungslink nicht öffnet, hinterlässt danach nichts. |
| Protokolle des Servers | Technische Meldungen zum Betrieb, ohne Inhalte aus den Belegen, in einem kurzen Umlauf. |
Es sind genau zwei Dienstleister beteiligt, beide als Auftragsverarbeiter:
| Dienstleister | Wofür | Sitz |
|---|---|---|
| Hostinger International Ltd. | Server und Speicherplatz | Rechenzentrum in Frankreich (EU) |
| Hostinger International Ltd. | Versand der Bestätigungsmails; dabei fallen E-Mail-Adresse und Firmenname an | EU |
Darüber hinaus werden Daten an niemanden weitergegeben. Eine Ausnahme besteht allein dort, wo eine gesetzliche Verpflichtung dazu zwingt — etwa bei einem rechtmäßigen Auskunftsersuchen einer Strafverfolgungsbehörde zu einem konkreten Gegenstand.
Die Web-App setzt genau ein Cookie. Es heißt ank, enthält ausschließlich einen zufälligen Sitzungswert und dient allein dazu, die Anmeldung aufrechtzuerhalten. Es ist als HttpOnly gesetzt, kann also von Skripten im Browser nicht gelesen werden, wird nur über verschlüsselte Verbindungen übertragen und läuft spätestens nach 30 Tagen ab.
Dieses Cookie ist technisch notwendig. Ohne es wäre eine Anmeldung nicht möglich. Deshalb ist dafür keine Einwilligung erforderlich, und es erscheint auch kein Zustimmungsbanner — es gibt schlicht nichts zuzustimmen.
Weitere Cookies, Werbe-Cookies oder Cookies Dritter werden nicht gesetzt. In der iPhone-App werden lediglich die gewählte Filiale und das gewählte Farbschema auf dem Gerät gemerkt.
Wer der App Daten anvertraut hat — insbesondere Personen, die einen Gegenstand verkauft haben — hat nach der DSGVO folgende Rechte:
Diese Rechte sind gegenüber dem Betrieb geltend zu machen, der den Ankauf erfasst hat — er ist der Verantwortliche. Der Anbieter der App unterstützt den Betrieb dabei und gibt Anfragen, die ihn versehentlich erreichen, an den zuständigen Betrieb weiter.
In den Einstellungen findet sich unter Mehr der Punkt „Betrieb und alle Daten löschen". Diese Funktion steht der Inhaberrolle offen und verlangt zur Sicherheit noch einmal das Passwort.
Dabei werden endgültig entfernt: sämtliche Belege, alle Ausweisfotos und Unterschriften von der Festplatte, alle Filialen, alle Mitarbeiterzugänge, alle Sitzungen und der Betrieb selbst. Der Vorgang lässt sich nicht rückgängig machen; es gibt keine Kopie, aus der sich etwas wiederherstellen ließe.
Vor dem Löschen sollte geprüft werden, ob für die Belege noch eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Die App kann das nicht für den Betrieb entscheiden.
Wird die App um Funktionen erweitert, die neue Daten verarbeiten, wird diese Erklärung entsprechend angepasst. Das Datum oben zeigt den jeweils gültigen Stand. Bei wesentlichen Änderungen werden die Betriebe zusätzlich per E-Mail informiert.
Fragen zum Datenschutz, Auskunftsersuchen und Löschanträge gehen an:
Phonestop GmbH
Sendlinger-Tor-Platz, 80331 München
registrierung@phonestop.cloud